Mit dem am 1. Januar 2006 in Kraft getretenen EU-Lebensmittelrecht wurde auch die EU- Zulassung neu geregelt. Nach Artikel 4 der VO (EG) 853/2004 dürfen Lebensmittelunternehmer in der Gemeinschaft hergestellte Erzeugnisse tierischen Ursprungs nur dann in den Verkehr bringen, wenn sie ausschließlich in Betrieben be- und verarbeitet worden sind, die den einschlägigen Anforderungen der Verordnungen (EG) 852/2004 und 853/2004 entsprechen und von der zuständigen Behörde registriert und zugelassen worden sind. Entscheidend für die Zulassung sind alle Aspekte von Hygiene und HACCP.
Insbesondere nachfolgende Punkte werden bei einer EU-Zulassung genauestens geprüft: (Stempel EU Zulassung daneben)
- Umsetzung des geltenden Lebensmittelrechts
- Einwandfreier baulicher Zustand
- Trennung reiner und unreiner Tätigkeiten
- Hygieneschleuse
- HACCP-System mit Gefahrenanalyse und laufenden Kontrollen
- Einsatz von HACCP-Beauftragten
- Regelmäßige Schulungen
- Reinigung und Desinfektion
- Schädlingsüberwachung
- Mikrobiologische Prüfungen
- Konzept für Rückverfolgbarkeit
- Notfallplan